Bundestag und Bundesrat haben das sog. „Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe“ beschlossen.
Danach wurden die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1.5.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus nach Regierungsangaben eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Ziel des Gesetzes sei es, so die Regierung, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Krieges seien die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise, stark gestiegen. Dies könne die Konsumnachfrage verringern. Außerdem werde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und sinkende Zuversicht belastet.
Hinweis: Zur weiteren Entlastung von Arbeitnehmern plant die Bundesregierung daneben die Einführung einer sog. Entlastungsprämie. Damit soll es Arbeitgebern ermöglicht werden, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.000 € zu zahlen. Arbeitgeber, die diese Möglichkeit nutzen, sollen die Prämie als Betriebsausgabe geltend machen können. Die Zahlung ist steuer- und abgabenfrei und soll vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30.6.2027 möglich sein. Der Bundesrat wird in seiner kommenden Sitzung am 08.05.2026 über das Vorhaben abstimmen.
Quellen: Tankrabatt: Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe, BGBl. 2026 I Nr. 116 vom 29.04.2026; Entlastungsprämie: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 22.4.2026, BT-Drucks. 21/5529; NWB